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Gemeinsamer Unterricht:

Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

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Bonhoeffer-Schule: Schule für alle Kinder    
     
Personelle Voraussetzungen   Sächliche Voraussetzungen
     
Räumliche Voraussetzungen   Die Erstellung von Förderplänen
     
Kleingruppenförderung und Förderung im Klassenverband   Die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
     

 

 

 

 

Bonhoeffer-Schule: Schule für alle Kinder

Die Bonhoeffer-Schule ist als Gemeinschaftsgrundschule „eine Schule für alle Kinder“:

•  Gemeinsam wollen wir alle Kinder - unabhängig von der Herkunftssprache, der Begabung,
einer Behinderung, ihrer Religion, ihrem Geschlecht oder ihrer Kultur – unterrichten.
•  Die Verschiedenheit aller Kinder wollen wir anerkennen.
•  Der Individualität der Kinder wollen wir Rechnung tragen.
•  Nach den jeweiligen Bedürfnissen wollen wir die Kinder fördern.

Voraussetzungen

Personelle, räumliche und sächliche Voraussetzungen sind für die erfolgreiche Förderung im Gemeinsamen Unterricht von entscheidender Bedeutung.

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Personelle Voraussetzungen

Die personellen Voraussetzungen der Bonhoeffer-Schule sind für das Schuljahr 2009/2010 mit Einschränkungen gegeben, da seit Beginn des Schuljahres eine Sonderpädagogin mit einer halben Stelle an unsere Schule abgeordnet ist.

Wichtig ist uns in den folgenden Jahren besonders die ständige Präsenz unserer Sonderpädagogin, denn nur so kann sie zur besseren Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beitragen. Sie könnte auf Problemstellungen im Schulalltag direkter und kontinuierlicher eingehen. Teamgespräche könnten leichter realisiert werden. Das Teamteaching der Regelschullehrerin mit der Sonderpädagogin soll sich vor allem auf die Fächer Deutsch und Mathematik beziehen. Wir wünschen uns für diese Fächer eine ständige Doppelbesetzung. Integrationshelfer unterstützen uns in unserer Arbeit.

Die Regelschullehrkräfte der Bonhoeffer-Schule arbeiten eng mit der Sonderpädagogin zusammen, so dass beide Seiten von dem steten Austausch profitieren.

 

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Räumliche Voraussetzungen

Die räumlichen Voraussetzungen an der Bonhoeffer-Schule sind nicht ausreichend. In diesem Schuljahr können wir für Formen äußerer Differenzierung in Kleingruppen noch unseren einzigen Gruppenraum als festen Förderraum nutzen. Für die folgenden Jahre sind wir jedoch unbedingt auf die vom Schulträger in Aussicht gestellten Erweiterungsräume angewiesen.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass unsere Differenzierungsräume für den Gemeinsamen Unterricht folgende Bedingungen erfüllen:

•  Möglichkeit für den Einsatz verschiedener Arbeits- und Sozialformen
•  Möglichkeit für den Einsatz vielfältiger Unterrichtsmethoden entsprechend der unterschiedlichen Förderschwerpunkte
•  eine motivierende Gestaltung der Räume
•  der Fußbodenbelag soll für psychomotorische Fördereinheiten z.T. mit Teppichboden ausgelegt werden
•  der überwiegende Teil soll für Gestaltungssequenzen leicht zu reinigen sein
•  ein Computerarbeitsplatz der Lernstatt soll eingerichtet werden

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Sächliche Voraussetzungen

Um den Förderraum optimal nutzen zu können, werden wir uns immer wieder neu an den Lern- und Entwicklungsprozessen der betroffenen Kinder orientieren.

Zur Zeit sind folgende Voraussetzungen erfüllt:

•  ein Computer, der nicht mit der Lernstatt verbunden ist
•  vielfältiges Arbeits-, Lern- und Fördermaterial
•  Spiele zu unterschiedlichen Fächern und Förderbereichen
•  CD-Player

 

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Die Erstellung von Förderplänen

Die erfolgreiche Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts hängt wesentlich von der Zusammenarbeit der Regelschullehrkräfte mit der Sonderpädagogin ab. Darum legen wir besonders viel Wert auf den gegenseitigen Austausch und auf die Arbeit im Team.

Vor der Erstellung der Förderpläne ist eine genaue Beobachtung und Beschreibung der vorliegenden Probleme nötig. Alle Beteiligten notieren ihre Beobachtungen und Beschreibungen der Stärken und Schwächen. Diese Aufzeichnungen dienen ebenso wie die sonderpädagogischen Gutachten als Grundlage für die Entwicklung weiterer Fördermaßnahmen. Diese Maßnahmen werden im Förderplan verschriftet, der sowohl durch die Sonderpädagogin als auch durch die Lehrkraft der Regelschule immer wieder überprüft wird.

Die Erstellung eines individuellen Förderplans ist immer eng mit der vorhergegangenen und lernprozessbegleitenden Förderdiagnostik verbunden.

Bei der Förderplanung für ein bestimmtes Kind können folgende Kriterien Beachtung finden:
•  Ausgangslage ermitteln
•  Verhaltensbeobachtungen austauschen
•  Stärken und Schwächen darstellen
•  Kind-Umfeld-Analyse durchführen
•  Förderziele finden / unter Beachtung zielgleicher und zieldifferenter Förderung
•  Vordringlichen Förderbedarf bestimmen
•  Langfristiges Erziehungskonzept entwickeln
•  Fördermaßnahmen festlegen
•  Lernmaterial, Konzepte, Methoden auswählen
•  Zuständigkeiten verabreden
•  Umsetzungsmöglichkeiten in der Schulumgebung planen
•  Maßnahmen evaluieren

Die regelmäßige Evaluation stellt die Grundlage für eine kontinuierliche Überprüfung und Überarbeitung der Förderpläne dar.

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Kleingruppenförderung und Förderung im Klassenverband

 

Im Zeitraum zwischen den Sommerferien bis zu den Herbstferien werden vor allem die Kinder des 1. Schuljahres in der Regel im Klassenverband unterrichtet. Nach den Herbstferien können Kleingruppen für Kinder eingerichtet werden, die Auffälligkeiten in den Bereichen Lern- und Arbeitsverhalten, akustische Wahrnehmung, optische Wahrnehmung, Sprache und Mathematik zeigen. In den Kleingruppen ist es möglich, die Kinder in einer ruhigen Atmosphäre besonders intensiv und individuell zu fördern.

Außerdem beabsichtigen wir eine erhebliche Verbesserung der Lernmotivation, der Arbeitsplanung, der Selbstständigkeit und des Arbeitstempos einzelner Kinder, damit sie im Klassenunterricht integriert sind und u.U. eine zielgleiche Förderung möglich ist.

Besonders verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler profitieren von der Arbeit in Kleingruppen, da ihre Aufmerksamkeit besser fokussiert werden kann.

Die Förderung im Klassenverband ist von zentraler Bedeutung. Da mit der Sonderpädagogin eine zusätzliche Lehrkraft anwesend ist, die je nach Planung und Inhalt festgelegte Aufgaben übernimmt, kann sie z.B. gemeinsam mit der Regelschullehrkraft im Team-Teaching unterrichten. Sie kann stundenweise den Unterricht der Regelschullehrkraft übernehmen, um dieser eine konzentriertere Beobachtungsmöglichkeit einzelner Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen oder sie kann den betreffenden Kindern besondere Unterstützung im Klassenverband bieten.

Der jeweilige Umfang von Kleingruppenförderung und Förderung im Klassenverband muss unter Beachtung des Stundenkontingents, der Anzahl der Schüler und der individuellen Lernvoraussetzungen immer wieder neu strukturiert werden.

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Einbeziehung der Erziehungsberechtigten

Bei vielen erzieherischen Fragen und Problemen ist es unerlässlich, dass entsprechende Maßnahmen, die in der Schule durchgeführt werden, auch mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden.

Im Rahmen von Klassenpflegschaftssitzungen und von Beratungsgesprächen werden die Erziehungsberechtigten regelmäßig über Lern- und Erziehungsziele, über die schulische Entwicklung ihres Kindes und über ihre Möglichkeiten, an dem Entwicklungsprozess aktiv teilnehmen zu können, informiert.

Sie werden auch über zusätzliche außerschulische Fördermöglichkeiten, Therapien und Beratungsstellen unterrichtet.


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